LZG-Akademie

Schulungen für Betreiber und Mitarbeitende in Gaststätten (sofern dort Geldspielgeräte aufgestellt sind)

Die gesetzlichen Vorgaben:

Veranstalter und Vermittler von öffentlichen Glücksspielen sind verpflichtet, ihr Aufsichtspersonal zur Prävention der Glücksspielsucht schulen zu lassen.

So steht es im Anhang zum Ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrag (GlüÄndStV) und im neuen Landesglücksspielgesetz (LGlüG).

Weiterhin sind die Veranstalter und Vermittler von öffentlichen Glücksspielen verpflichtet zu verantwortungsbewusstem Spiel anzuhalten und der Entstehung der Glücksspielsucht vorzubeugen. Zu diesem Zweck sind sie gesetzlich verpflichtet

  • Sozialkonzepte zu entwickeln
  • ihr Personal zu schulen und
  • die Vorgaben des Anhangs „Richtlinien zur Vermeidung und Bekämpfung von Glücksspielsucht“ zu erfüllen.

Wichtig: Vor der erstmaligen Aufnahme der Tätigkeit muss das Aufsichtspersonal eine Erstschulung absolvieren. Spätestens bis zum Ablauf von sechs Monaten nach Aufnahme der Tätigkeit ist eine umfassende Schulung erfolgreich zu absolvieren.

Die Art und Umfang der Schulungen sind gesetzlich genau vorgegeben.

Unser Angebot:

Die LZG-Akademie gGmbH in RLP wurde von der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) zertifiziert, die erforderlichen Schulungen durchführen zu dürfen. 

Wir bieten als zertifizierter Anbieter alle vorgeschriebenen Schulungsvarianten nach §5a (5) LGlüG an.

1. Erstschulung:

Die Erstschulung kann per eLearning-Kurs absolviert werden. Die Zahlung der Teilnahmegebühren von € 79,- erfolgt per Pay Pal. Auf unserer eLearning-Plattform finden Sie den entsprechenden Kurs „Gaststätten - Erstschulung - Glücksspielsuchtprävention“.


2. Umfassende Schulung:

Teilnehmende:

  • Mitarbeitende in einer Gaststätte mit Glücksspielautomat, die beruflich in Kontakt mit spielenden Personen stehen

Voraussetzung zur Teilnahme:

  • Erfolgreich abgeschlossene Erstschulung

Informationen zur Schulung:

  • Diese Schulung wird in Gruppen mit bis zu 14 Teilnehmenden durchgeführt
  • Der Schulungsort ist Mainz
  • Kosten: € 200,- pro Person

Ziele der Schulung:

  • Sensibilisierung für das Thema Glücksspielsucht und Prävention der Glücksspielsucht
  • Umsetzung des Spieler- und Jugendschutzes in Gaststätten
  • Sichereren Umgang mit gefährdeten Personen erreichen

Inhalte der Schulung:

  • Gesetzliche Grundlagen, Sucht, Suchtprozess, Suchtprävention
  • Pathologisches Glücksspiel, Umgang mit spielsüchtigen Personen, Hilfesystem, Spieler- und Jugendschutz in der Gaststätte

Bitte beachten Sie unsere Teilnahmebedingungen

Anmeldung

zur Schulung für Betreiber und Mitarbeitende in Gaststätten (sofern dort Geldspielgeräte aufgestellt sind). 

Die nächste Umfassende Schulung findet am 11. Juli 2022 in der Zeit von 09:30 Uhr bis 16:30 Uhr im Hotel ibis Mainz statt.

Bitte senden Sie uns zur Anmeldung ihre Kontaktdaten an: info@lzg-akademie-rlp.de


Vielen Dank.


max. Teilnehmer: 14


3. Wiederholungsschulung:

Die Wiederholungsschulung kann per eLearning-Kurs absolviert werden. Die Zahlung der Teilnahmegebühr in Höhe von € 79,- erfolgt per Pay Pal. Auf der eLearning-Plattform der LZG-Akademie finden Sie die entsprechende Schulung „Gaststätten - Wiederholungsschulung - Glücksspielsuchtprävention“.


Gerne informieren wir Sie auch genauer über die Schulungsangebote. Kontaktieren Sie uns bitte telefonisch oder per E-Mail.