Schulungen für Mitarbeitende in Spielhallen
Die gesetzlichen Vorgaben:
Veranstalter und Vermittler von öffentlichen Glücksspielen sind verpflichtet, ihr Aufsichtspersonal zur Prävention der Glücksspielsucht schulen zu lassen.
So steht es im Anhang zum Ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrag (GlüÄndStV) und im neuen Landesglücksspielgesetz (LGlüG).
Weiterhin sind die Veranstalter und Vermittler von öffentlichen Glücksspielen verpflichtet zu verantwortungsbewusstem Spiel anzuhalten und der Entstehung der Glücksspielsucht vorzubeugen. Zu diesem Zweck sind sie gesetzlich verpflichtet
- Sozialkonzepte zu entwickeln
- ihr Personal zu schulen und
- die Vorgaben des Anhangs „Richtlinien zur Vermeidung und Bekämpfung von Glücksspielsucht“ zu erfüllen.
Wichtig: Vor der erstmaligen Aufnahme der Tätigkeit muss das Aufsichtspersonal eine Erstschulung absolvieren. Spätestens bis zum Ablauf von sechs Monaten nach Aufnahme der Tätigkeit ist eine umfassende Schulung erfolgreich zu absolvieren.
Die Art und Umfang der Schulungen sind gesetzlich genau vorgegeben.
Unser Angebot:
Die LZG-Akademie gGmbH in RLP wurde von der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) zertifiziert, die erforderlichen Schulungen durchführen zu dürfen.
Wir bieten als zertifizierter Anbieter alle vorgeschriebenen Schulungsvarianten nach §5a (5) LGlüG an.
1. Erstschulung:
Die Erstschulung kann per eLearning-Kurs absolviert werden.
Die Zahlung der Teilnahmegebühren von € 79,- erfolgt per Pay Pal.
Auf unserer eLearning-Plattform finden Sie den entsprechenden Kurs
„Spielhallen - Erstschulung - Glücksspielsuchtprävention“.
2. Umfassende Schulung:
Teilnehmende:
- Mitarbeitende in einer Spielhalle, die beruflich in Kontakt mit spielenden Personen stehen
Voraussetzung zur Teilnahme:
- Erfolgreich abgeschlossene Erstschulung
Informationen zur Schulung:
- Diese Schulung wird in Gruppen ab 7 Teilnehmende als Inhouse-Schulung durchgeführt
- Für weitere Informationen und Preisanfragen senden sie uns bitte eine Mail an info@lzg-akademie-rlp.de
Ziele der Schulung:
- Sensibilisierung für das Thema Glücksspielsucht und Prävention der Glücksspielsucht
- Umsetzung des Spieler- und Jugendschutzes in Spielhallen
- Sichereren Umgang mit gefährdeten Personen erreichen
Inhalte der Schulung:
- Gesetzliche Grundlagen, Sucht, Suchtprozess, Suchtprävention
- Pathologisches Glücksspiel, Umgang mit spielsüchtigen Personen, Hilfesystem, Spieler- und Jugendschutz in Spielhallen
Bitte beachten Sie unsere Teilnahmebedingungen