LZG-Akademie

Schulungen für Mitarbeitende in Spielhallen

Die gesetzlichen Vorgaben:

Veranstalter und Vermittler von öffentlichen Glücksspielen sind verpflichtet, ihr Aufsichtspersonal zur Prävention der Glücksspielsucht schulen zu lassen.

So steht es im Anhang zum Ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrag (GlüÄndStV) und im neuen Landesglücksspielgesetz (LGlüG).

Weiterhin sind die Veranstalter und Vermittler von öffentlichen Glücksspielen verpflichtet zu verantwortungsbewusstem Spiel anzuhalten und der Entstehung der Glücksspielsucht vorzubeugen. Zu diesem Zweck sind sie gesetzlich verpflichtet

  • Sozialkonzepte zu entwickeln
  • ihr Personal zu schulen und
  • die Vorgaben des Anhangs „Richtlinien zur Vermeidung und Bekämpfung von Glücksspielsucht“ zu erfüllen.

Wichtig: Vor der erstmaligen Aufnahme der Tätigkeit muss das Aufsichtspersonal eine Erstschulung absolvieren. Spätestens bis zum Ablauf von sechs Monaten nach Aufnahme der Tätigkeit ist eine umfassende Schulung erfolgreich zu absolvieren.

Die Art und Umfang der Schulungen sind gesetzlich genau vorgegeben.

Unser Angebot:

Die LZG-Akademie gGmbH in RLP wurde von der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) zertifiziert, die erforderlichen Schulungen durchführen zu dürfen. 

Wir bieten als zertifizierter Anbieter alle vorgeschriebenen Schulungsvarianten nach §5a (5) LGlüG an.

1. Erstschulung:

Die Erstschulung kann per eLearning-Kurs absolviert werden. Die Zahlung der Teilnahmegebühren von € 79,- erfolgt per Pay Pal. Auf unserer eLearning-Plattform finden Sie den entsprechenden Kurs „Spielhallen - Erstschulung - Glücksspielsuchtprävention“.

2. Umfassende Schulung:

Teilnehmende:

  • Mitarbeitende in einer Spielhalle, die beruflich in Kontakt mit spielenden Personen stehen

Voraussetzung zur Teilnahme:

  • Erfolgreich abgeschlossene Erstschulung

Informationen zur Schulung:

  • Diese Schulung wird in Gruppen ab 7 Teilnehmende als Inhouse-Schulung durchgeführt
  • Für weitere Informationen und Preisanfragen senden sie uns bitte eine Mail an info@lzg-akademie-rlp.de

Ziele der Schulung:

  • Sensibilisierung für das Thema Glücksspielsucht und Prävention der Glücksspielsucht
  • Umsetzung des Spieler- und Jugendschutzes in Spielhallen
  • Sichereren Umgang mit gefährdeten Personen erreichen

Inhalte der Schulung:

  • Gesetzliche Grundlagen, Sucht, Suchtprozess, Suchtprävention
  • Pathologisches Glücksspiel, Umgang mit spielsüchtigen Personen, Hilfesystem, Spieler- und Jugendschutz in Spielhallen

Bitte beachten Sie unsere Teilnahmebedingungen



3. Wiederholungsschulung:

Die Wiederholungsschulung kann als eLearning-Kurs absolviert werden. Die Zahlung der Teilnahmegebühr in Höhe von € 79,- erfolgt per Pay Pal. Auf der eLearning-Plattform der LZG-Akademie finden Sie die entsprechende Schulung „Spielhallen - Wiederholungsschulung - Glücksspielsuchtprävention“.

4. Preise und Angebote

Einzelpreis

Pro Kurs wird eine Gebühr von 79,- fällig, die per PayPal zu bezahlen ist. Nachdem Sie den fälligen Betrag überwiesen haben, sind Sie automatisch in dem gewünschten Kurs eingeschrieben. Eine Anleitung für die Registrierung und Kursauswahl finden Sie hier.

PayPal 10er Karten für Unternehmen

Unternehmen können von unserem Angebot einer 10er Karte mit Rabattierung für ihre Mitarbeitenden profitieren. Weitere Informationen erhalten Sie per Mail an info [at] lzg-akademie-rlp.de.

PayPal für kleine Gruppen von 2 – 9 Personen

Sie benötigen mehr als einen und weniger als 10 Zugänge für sich und Ihre Mitarbeitenden oder Kollegen? Auch hier bieten wir eine einfache Lösung per PayPal an. Schreiben Sie uns eine Mail info [at] lzg-akademie-rlp.de für mehr Informationen.

Gerne informieren wir Sie auch genauer über die Schulungsangebote. Kontaktieren Sie uns bitte telefonisch unter (06131)4648861 oder per E-Mail unter info@lzg-akademie-rlp.de

Unsere Sprechstunden:

Montag bis Donnerstag 

von 9:00 bis 16:00 Uhr

Freitag               

von 9:00 bis 13:00 Uhr