Schulungen für Mitarbeitende in Wettvermittlungsstellen
Die gesetzlichen Vorgaben:
Veranstalter und Vermittler von öffentlichen Glücksspielen sind verpflichtet, ihr Aufsichtspersonal zur Prävention der Glücksspielsucht schulen zu lassen. So steht es im Anhang zum Ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrag (GlüÄndStV) und im neuen Landesglücksspielgesetz (LGlüG).
Desweiteren sind die Veranstalter und Vermittler von öffentlichen Glücksspielen verpflichtet zu verantwortungsbewusstem Spiel anzuhalten und der Entstehung der Glücksspielsucht vorzubeugen. Zu diesem Zweck sind sie gesetzlich verpflichtet:
- ein Sozialkonzept zu entwickeln
- ihr Personal zu schulen und
- die Vorgaben des Anhangs „Richtlinien zur Vermeidung und Bekämpfung von Glücksspielsucht“ zu erfüllen.
Unser Angebot:
Die LZG-Akademie gGmbH in RLP bietet als von der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) zertifizierter Schulungsanbieter die Erstschulung und umfassende Schulung nach §5a (5) LGlüG an. Art und Umfang der Schulungen sind gesetzlich genau vorgegeben.
1. Erstschulung:
Vor der erstmaligen Aufnahme der Tätigkeit muss das Aufsichtspersonal eine Erstschulung absolvieren. Die Erstschulung kann per eLearning-Kurs absolviert werden und dauert mindestens 180 Minuten. Die Zahlung der Teilnahmegebühren von € 79,- erfolgt per Pay Pal. Auf unserer eLearning-Plattform finden Sie den entsprechenden Kurs „Sportwetten - Erstschulung - Glücksspielsuchtprävention“.
2. Umfassende Schulung:
Die umfassende Schulung ist bis zum Ablauf von sechs Monaten nach Aufnahme der Tätigkeit erfolgreich zu absolvieren.
Teilnehmende:
- Mitarbeitende in einer Wettvermittlungsstelle, die beruflich in Kontakt mit spielenden Personen stehen
Voraussetzung zur Teilnahme:
- Erfolgreich abgeschlossene Erstschulung
Informationen zur Schulung:
- Diese Schulung wird in Gruppen ab 7 Teilnehmende als Inhouse-Schulung durchgeführt
- Für weitere Informationen und Preisanfragen senden sie uns bitte eine Mail an info@lzg-akademie-rlp.de
Ziele der Schulung:
- Sensibilisierung für das Thema Glücksspielsucht und Prävention der Glücksspielsucht
- Umsetzung des Spieler- und Jugendschutzes in Wettvermittlungsstellen
- Sichereren Umgang mit gefährdeten Personen erreichen
Inhalte der Schulung:
- Gesetzliche Grundlagen, Sucht, Suchtprozess, Suchtprävention
- Pathologisches Glücksspiel, Umgang mit spielsüchtigen Personen, Hilfesystem, Spieler- und Jugendschutz in Wettvermittlungsstellen
Bitte beachten Sie unsere Teilnahmebedingungen
3. Wiederholungsschulung
Die Wiederholungsschulung kann als eLearning-Kurs absolviert werden. Die Zahlung der Teilnahmegebühr in Höhe von € 79,- erfolgt per Pay Pal. Auf der eLearning-Plattform der LZG-Akademie finden Sie die entsprechende Schulung „Sportwetten - Wiederholungsschulung - Glücksspielsuchtprävention“.
4. Preise und Angebote
Einzelpreis
Pro Kurs wird eine Gebühr von 79,- fällig, die per PayPal zu bezahlen ist. Nachdem Sie den fälligen Betrag überwiesen haben, sind Sie automatisch in dem gewünschten Kurs eingeschrieben. Eine Anleitung für die Registrierung und Kursauswahl finden Sie hier.
PayPal 10er Karten für Unternehmen
Unternehmen können von unserem Angebot einer 10er Karte mit Rabattierung für ihre Mitarbeitenden profitieren. Weitere Informationen erhalten Sie per Mail an info [at] lzg-akademie-rlp.de.
PayPal für kleine Gruppen von 2 – 9 Personen
Sie benötigen mehr als einen und weniger als 10 Zugänge für sich und Ihre Mitarbeitenden oder Kollegen? Auch hier bieten wir eine einfache Lösung per PayPal an. Schreiben Sie uns eine Mail info [at] lzg-akademie-rlp.de für mehr Informationen.
Gerne informieren wir Sie auch genauer über die Schulungsangebote. Kontaktieren Sie uns bitte telefonisch unter (06131)4648861 oder per E-Mail unter info@lzg-akademie-rlp.de
Unsere Sprechstunden:
Montag bis Donnerstag
von 9:00 bis 16:00 Uhr
Freitag
von 9:00 bis 13:00 Uhr