Umfassende Schulung für Mitarbeitende in Spielhallen und Gaststätten

Termine7. Oktober 2025
8. Dezember 2025
Uhrzeit9:30 Uhr bis 16:30 Uhr
OrtLZG-Akademie gGmbh, Hölderlinstraße 8,  55131 Mainz
Kosten169,00 € zzgl MwSt. pro Person

Veranstalter und Vermittler von öffentlichen Glücksspielen sind gesetzlich dazu verpflichtet, ihr Aufsichtspersonal regelmäßig in Maßnahmen zur Vermeidung von Glücksspielsucht zu schulen. Diese Vorgabe ist sowohl im Glücksspielneuregulierungstaatsvertrag als auch im Landesglücksspielgesetz (LGlüG §5a) verankert. Neben der Schulungspflicht müssen Anbieter zu verantwortungsbewusstem Spiel anhalten und aktiv dazu beitragen, die Entstehung von Spielsucht vorzubeugen.

Unsere umfassende Schulung richtet sich insbesondere an die für die Aufsicht zuständigen Mitarbeitenden und deren Führungskräfte in Spielhallen sowie in gastronomischen Betrieben mit Geldspielgeräten.

Teilnehmer

  • Umfassende Schulung zur Glückspielsuchtprävention für Aufsichtskräfte sowie deren Leitungspersonal in Spielhallen und gastronomischen Betrieben mit Geldspielgeräten.

Voraussetzung zur Teilnahme

  • Erfolgreich abgeschlossene Erstschulung

Ziele der Schulung:

  • Sensibilisierung für das Thema Glücksspielsucht und Prävention der Glücksspielsucht
  • Umsetzung des Spieler- und Jugendschutzes in Spielhallen
  • Sichereren Umgang mit gefährdeten Personen erreichen

Inhalte der Schulung:

  • Gesetzliche Grundlagen, Glückspiel, Sucht, Suchtprozess, Suchtprävention
  • Pathologisches Glücksspiel, Umgang mit spielsüchtigen Personen, Hilfesystem, Spieler- und Jugendschutz in Spielhallen

Bitte beachten Sie unsere Teilnahmebedingungen.