Teilnahmebedingungen

zu einer von der LZG-Akademie gGmbH durchgeführten Veranstaltung

Anmeldung und Teilnahmebestätigung

Mit der Anmeldung zu einer von der LZG-Akademie ausgeschriebenen Veranstaltung werden die folgenden Teilnahmebedingungen anerkannt. Die Anmeldung zur Veranstaltung wird in der Regel innerhalb von vier Werktagen bestätigt. Mit der Anmeldebestätigung erhalten die Teilnehmerinnen/Teilnehmer die für die Veranstaltung notwendigen Informationen, wie organisatorische Hinweise, Wegbeschreibung sowie die Rechnung der Teilnahmegebühr. Sollte eine Veranstaltung bereits belegt sein, erhalten Sie eine schriftliche oder telefonische Benachrichtigung. Jede Teilnehmerin, jeder Teilnehmer erhält nach erfolgreichem Absolvieren der Lernabfrage im Anschluss an die Veranstaltung eine Teilnahmebescheinigung.

Teilnahmegebühren

Die Teilnahmegebühren beinhalten in der Regel die Kosten für Veranstaltungsort und Verpflegung. Von allen Veranstaltungsteilnehmerinnen und –teilnehmern ist die jeweilige Teilnahmegebühr zu entrichten. Nicht in Anspruch genommene Leistungen können nicht erstattet werden. Die Teilnahmegebühren sind vor Beginn der Veranstaltung zu überweisen. Der genaue Überweisungsbetrag und die Angaben zum Konto der LZG-Akademie werden in der Anmeldebestätigung benannt.

Rücktritt von einer Teilnahme

Jede Anmeldung zu einer Veranstaltung ist verbindlich. Falls eine Teilnehmerin/ein Teilnehmer von einer Anmeldung zurücktreten möchte, bitten wir um sofortige schriftliche (per Fax oder E-Mail) Benachrichtigung. Vor Zugang der Anmeldebestätigung ist eine kostenfreie Abmeldung zur Veranstaltung möglich. Wird eine Teilnehmerin/ein Teilnehmer nach Zugang der Anmeldebestätigung, aber vor Beginn der Veranstaltung schriftlich (per Fax oder E-Mail) abgemeldet, so ist die Teilnahmegebühr wie folgt fällig:

  • bis 3 Wochen vor der Veranstaltung: 50% der Teilnahmegebühr*
  • bis 1 Woche vor der Veranstaltung: 100% der Teilnahmegebühr*

Für längerfristige Veranstaltungsblöcke gelten dieselben Regelungen. Wird eine Veranstaltungsmaßnahme von Teilnehmerinnen bzw. Teilnehmern abgebrochen, ist die volle Teilnahmegebühr zu entrichten.

* Es fallen keine weiteren Gebühren an, wenn die gleiche Einrichtung einen anderen Mitarbeiter entsendet.