Glücksspielsuchtprävention

Schulungen für Glücksspielanbietende in Rheinland-Pfalz

Wer in Deutschland Glücksspiele veranstaltet oder vermittelt, ist nach § 6 des Glücksspielstaatsvertrags (GlüStV) dazu verpflichtet, die Spielenden aktiv zu einem verantwortungsvollem Glücksspiel anzuhalten und der Entstehung der Glücksspielsucht vorzubeugen. Dazu gehört eine umfassende Schulung der Mitarbeitenden in den Bereichen Jugend- und Spielendenschutz sowie der effektiven Suchtprävention.

Präventionsschulungen für den Bereich Glücksspiel dürfen in Rheinland-Pfalz nur von entsprechend anerkannten Anbietern durchgeführt werden (§ 5a LGlüG). Die LZG-Akademie ist reguläre Schulungsanbieterin für Lotto Rheinland-Pfalz und die Spielbanken in Rheinland-Pfalz.

Schulungsangebote

[ hier Hinweis auf Lotto-Schulungen, um Fehleinschreibungen vorzubeugen? ]

Einfach anmelden – einfach mitmachen

Auf unserer eLearning-Plattform finden Sie eine Übersicht der Fortbildungen, Infos zur Anmeldung und viele weitere Tipps.

elearning.lzg-rlp.de

[ macht das an dieser Stelle Sinn? ]