Schulungen für Mitarbeitende in Wettvermittlungsstellen

Veranstalter und Vermittler von öffentlichen Glücksspielen sind verpflichtet, ihr Aufsichtspersonal zur Prävention der Glücksspielsucht schulen zu lassen.

So steht es im Anhang zum Ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrag (GlüÄndStV) und im neuen Landesglücksspielgesetz (LGlüG). Desweiteren sind die Veranstalter und Vermittler von öffentlichen Glücksspielen verpflichtet zu verantwortungsbewusstem Spiel anzuhalten und der Entstehung der Glücksspielsucht vorzubeugen. Zu diesem Zweck sind sie gesetzlich verpflichtet:

  • ein Sozialkonzept zu entwickeln
  • ihr Personal zu schulen und
  • die Vorgaben des Anhangs „Richtlinien zur Vermeidung und Bekämpfung von Glücksspielsucht“ zu erfüllen.

Die LZG-Akademie gGmbH in RLP bietet als von der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) zertifizierter Schulungsanbieter die Erstschulung und umfassende Schulung nach §5a (5) LGlüG an. Art und Umfang der Schulungen sind gesetzlich genau vorgegeben:

Erstschulung

ZeitpunktZeitpunkt vor erstmaliger Aufnahme der Tätigkeit
Dauermind. 4 Unterrichtsstunden
Formatmündlich in Form eines Präsenzunterrichts; alternative Lehrmethoden (z.B. eLearning) sind möglich
Kosten79,00 € über PayPal

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Umfassende Schulung

Zeitpunktspätestens bis zum Ablauf von sechs Monaten nach Aufnahme der Tätigkeit
Dauermind. 8 Unterrichtsstunden
Formatdavon mind. 4 Unterrichtsstunden mündlich in Form eines Präsenzunterrichts, ansonsten auch alternative Lehrmethoden möglich
Kosten169,00 € über PayPal

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Wiederholungsschulung

Zeitpunktim Abstand von drei Jahren
Dauermind. 4 Unterrichtsstunden
Formatmündlich in Form eines Präsenzunterrichts; alternative Lehrmethoden (z.B. eLearning) sind möglich
Kosten79,00 € über PayPal

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