LZG-Akademie
So steht es im Anhang zum Ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrag (GlüÄndStV) und im neuen Landesglücksspielgesetz (LGlüG). Desweiteren sind die Veranstalter und Vermittler von öffentlichen Glücksspielen verpflichtet zu verantwortungsbewusstem Spiel anzuhalten und der Entstehung der Glücksspielsucht vorzubeugen. Zu diesem Zweck sind sie gesetzlich verpflichtet:
- ein Sozialkonzept zu entwickeln
- ihr Personal zu schulen und
- die Vorgaben des Anhangs „Richtlinien zur Vermeidung und Bekämpfung von Glücksspielsucht“ zu erfüllen.
Die LZG-Akademie gGmbH in RLP bietet als von der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) zertifizierter Schulungsanbieter die Erstschulung und umfassende Schulung nach §5a (5) LGlüG an. Art und Umfang der Schulungen sind gesetzlich genau vorgegeben:
Erstschulung
| Zeitpunkt | Zeitpunkt vor erstmaliger Aufnahme der Tätigkeit |
| Dauer | mind. 4 Unterrichtsstunden |
| Format | mündlich in Form eines Präsenzunterrichts; alternative Lehrmethoden (z.B. eLearning) sind möglich |
| Kosten | 79,00 € über PayPal |
Umfassende Schulung
| Zeitpunkt | spätestens bis zum Ablauf von sechs Monaten nach Aufnahme der Tätigkeit |
| Dauer | mind. 8 Unterrichtsstunden |
| Format | davon mind. 4 Unterrichtsstunden mündlich in Form eines Präsenzunterrichts, ansonsten auch alternative Lehrmethoden möglich |
| Kosten | 169,00 € über PayPal |
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Wiederholungsschulung
| Zeitpunkt | im Abstand von drei Jahren |
| Dauer | mind. 4 Unterrichtsstunden |
| Format | mündlich in Form eines Präsenzunterrichts; alternative Lehrmethoden (z.B. eLearning) sind möglich |
| Kosten | 79,00 € über PayPal |